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1. Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 12 Wochen überschritten und ist eine vom Besteller danach gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Ausstellung der Auftragsbestätigung. Lieferort ist unser Unternehmenssitz in Eberbach oder Auslieferungslager. In jedem Falle erfolgt die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Arbeitskampf, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Etwaige Schadenersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Waren an die den Transport durchführende Person auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn von uns eigene Transportmittel verwendet werden. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
2. Vertragsabschluss
Verträge mit uns kommen erst dann zustande, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt werden oder wenn wir ihnen durch Überweisung der Waren entsprechen. Sämtliche Angebote sind freibleibend, sofern deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich hervorgehoben wird. Der Vertragsabschluss richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn wir anders lautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sowie unserer Angebote bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto ab Sitz unserer Gesellschaft. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transport und Transportversicherung sowie gesetzliche Mehrwertsteuer, gehen zu Lasten des Bestellers. Preise und Nebenkosten werden nach unserer zur jeweiligen Lieferzeit anwendbaren Preisliste berechnet. Die Vergütung für Dienstleistungen ergibt sich aus dem Vertrag. Die vereinbarten Preise sind im Ganzen sofort bei Übergabe von Waren bzw. nach Erbringung der Dienstleistung zur Bezahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine einseitige Preiserhöhung durch uns ist zulässig, soweit sich der Listenpreis für die zu liefernden Geräte oder Waren oder die zu erbringenden Dienstleistungen erhöht hat. Dies ist dem Besteller spätestens ein Monat vor Lieferzeitpunkt schriftlich mitzuteilen. Der Besteller hat sodann das Recht, uns gegenüber durch schriftliche Erklärung binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung vom Vertrage zurückzutreten. Tut er dies nicht, so gilt der neue, erhöhte, bekanntgegebene Listenpreis als vereinbart. Werden Zahlungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bzw. Dienstleistung geleistet, so berechnen wir Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % auf Rechnungen, die einen Betrag in Höhe von Euro 50,00 überschreiten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, wobei das Eingangsdatum der Zahlung bzw. das Datum der Gutschrift auf unserem Konto maßgebend ist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Besteller hat gegenüber unseren Forderungen kein Zurückhaltungsrecht. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, soweit diese Gegenforderungen von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Etwaige Ansprüche aus den Verträgen können vom Besteller nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abgetreten werden. Sollten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers aufkommen, behalten wir uns vor, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung für das gegenwärtige Geschäft zu verlangen.
4. Annahme
Der Besteller ist verpflichtet, den bestellten Gegenstand oder die vereinbarte Dienstleistung abzunehmen. Bei Abnahme hat er sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald wir die Lieferung des Gegenstandes oder die Erbringung der Dienstleistung angeboten haben. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von 8 Tagen, so steht uns gleichwohl der vereinbarte Preis zu. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, so hat er die uns dadurch entstehenden Finanzierungs- und Lagerkosten zu erstatten. Verlangen wir die Abnahme der bestellten Gegenstände mit dem Hinweis, dass nach Ablauf einer zweimonatigen Frist die Gegenstände verwertet werden und nimmt der Besteller die bestellten Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist ab, so sind wir berechtigt, die Gegenstände durch freihändigen Verkauf zu Lasten des Bestellers bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös ist nach Abzug eventueller Verwertungskosten auf die Zahlungsverpflichtung des Bestellers zu verrechnen. Nimmt der Besteller die vereinbarte Dienstleistung ganz oder teilweise nicht ab, so können wir insoweit 50 % der für die Dienstleistung vereinbarten Vergütung als pauschalierten Ersatz für die ihr entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn vom Besteller verlangen. Soll höherer Schadenersatz geltend gemacht werden, so ist dieser insgesamt im Einzelnen nachzuweisen. Der Besteller ist berechtigt, weniger zu bezahlen, wenn er den Nachweis führt, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als der vorgenannte pauschalierte Ersatz entstanden ist.
5. Verpackung
Unsere Erzeugnisse liefern wir entweder in Kisten oder in von uns als ausreichend erachteten Standardkartons. Kartons werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Bei Kisten werden – frachtfreie Rücksendung vorausgesetzt – 1/3 Benutzungsgebühr berechnet, 2/3 werden als Pfandbetrag eingesetzt.
6. Gewährleistung
Für gebrauchte Vertragsgegenstände übernehmen wir keinerlei Haftung. Die Gewährleistung wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Im übrigen übernehmen wir Gewährleistung wie folgt:
a) für Waren
Mängel bezüglich gelieferter Waren einschließlich Handbücher und sonstige Unterlagen werden von uns innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferung behoben. Nach Ablauf dieser 12 Monate ist der Gewährleistungsanspruch verjährt. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung in unseren Geschäftsräumen oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Transport- und Wegekosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers, soweit dies vereinbart ist oder der Besteller Kaufmann ist. Dies gilt auch und insbesondere, wenn die Nachbesserung in vom Besteller bestimmten Räumen durchgeführt wird.
b) für Dienstleistungen
Für von uns erbrachte Dienstleistungen bestehen keinerlei Gewährleistungsansprüche.
c) für Werkvertragsleistungen
Für von uns erstellte Individualsoftware, bei spezifischer Anpassung von Standardsoftware, bei Vernetzungen, bei detaillierter Anpassung von Hardware an Erfordernisse des Bestellers sowie bei sonstigen Werkvertragsleistungen übernehmen wir Gewährleistung für die Übereinstimmung mit den schriftlich vereinbarten Spezifikationen. Weitere Gewährleistungsansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Die Abnahme gilt spätestens mit der Inbetriebnahme als erfolgt.
d) allgemein
Für den Verlust von Daten, Programmen oder Programmteilen sowie deren Beschädigung übernehmen wir keinerlei Haftung. Jede Gewährleistungsverpflichtung unsererseits erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung an den mangelhaften Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten ausgeführt worden sind. Wir übernehmen auch keine Gewährleistung für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Wir übernehmen auch keine Gewährleistung dafür, dass evtl. erworbene Programme oder sonstige Software für den Einsatzzweck des Bestellers geeignet sind. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach mindestens drei Nachbesserungsversuchen fehl, so kann der Besteller eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Jeder Besteller ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass die bei uns erworbene Ware oder das bei uns erworbene Programm auf dem zur Nutzung mit dieser Ware vorgesehenen Computersystem lauffähig ist oder die erworbene Ware für die ins Auge gefassten Programme nutzbar. Hierfür übernehmen wir keinerlei Gewährleistung, soweit anderes nicht schriftlich vereinbart ist. Schließlich ist der Besteller verpflichtet, die geleisteten Arbeiten bzw. die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel sowie Falschlieferungen und Fehlleistungen zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Datenträgern oder Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware, sind gegenüber uns innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen innerhalb von fünf Tagen nach dem Erkennen durch den Besteller gerügt werden. Bei der Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung bzw. die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
7. Mitwirkung des Bestellers
Der Besteller wird uns unverzüglich und kostenlos mit allen Informationen versorgen, die zur Erbringung von Leistungen erforderlich sind. Der Besteller trägt den Mehraufwand, der uns dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden wiederholt werden müssen.
8. Schutzrechte für Dritte
Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die gelieferten Waren oder Programme nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gebaut oder erstellt worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Hat der Besteller trotz des vorstehenden Haftungsausschlusses Ansprüche gegen uns, so beschränken sich diese Ansprüche nach unserer Wahl darauf, dass der Besteller verlangen kann, dass das Gerät von uns so geändert wird, dass es keine Schutzrechte mehr verletzt oder, dass wir dem Besteller ein Nutzungsrecht verschaffen oder, dass wir das betreffende Gerät oder Programm durch ein solches ersetzen, das keine Schutzrechte Dritter verletzt und den Anforderungen des Bestellers entspricht oder, dass wir die betroffenen Geräte oder Programme zurücknehmen und dem Besteller den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Betrages für Nutzung und Wertverlust erstatten. In jedem Falle haften wir auch insoweit nur bis zur Höhe des jeweiligen Kaufpreises.
9. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren, Programme, Datenträger etc. bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Besteller unser Eigentum. Bei Verarbeitung werden wir Eigentümer auch der neu hergestellten Sachen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Eine Veräußerung der gelieferten Waren oder Programme ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers gestattet. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen unsere gelieferten Waren oder Programme betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes zur anderen verkauften Ware abgetreten. Bei Veräußerung von Waren, bei denen wir Miteigentumsanteile haben, wird an uns ein dem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten. Über etwaige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe aller für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
10. Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Für Schäden an Wartungsgegenständen haften wir pro Schadensereignis in Höhe von maximal Euro 5.000,00 jedoch höchstens bis Euro 50.000,00 per anno. Für sonstige Sachschäden liegt die Haftungsgrenze bei Euro 500.000,00. Für Vermögensschäden beträgt die Haftungshöchstsumme Euro 50.000,00. Die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, wie z.B. Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn etc., ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Haftung für Verzögerungsschäden ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –Beschränkungen gelten nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist für Schäden ausgeschlossen, die durch Software-Viren oder Programmmanipulationen durch Dritte eintreten. Des Weiteren haften wir nicht für Schäden, die auf Grund fehlerhafter Unterlagen des Bestellers, technischen Versagens oder Abnutzung der Hardware sowie Rückruf entstehen. Weiterhin wird nochmals klargestellt, dass wir für verloren gegangene Daten, Programme oder Programmteile keinerlei Haftung übernehmen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass der Besteller die Verantwortung für seine Daten selbst trägt. Insbesondere ist es Aufgabe des Bestellers, in ausreichenden Abständen eine Datensicherung durchzuführen.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben wirksam.
12. Gerichtsstand/anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Heidelberg. Erfüllungsort ist 69412 Eberbach. Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge mit uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Lieferungen ins Ausland ist die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ausgeschlossen.
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